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Whistleblowing- / Hinweisgebersystem

Was ist unter Whistleblowing zu verstehen?

 

Whistleblower (dt. Hinweisgeber*innen) sind Personen, die einen potentiellen Regelverstoß, Missstände oder juristisch strafbares und unethisches Verhalten bemerkt haben und dieses aufdecken wollen – im Idealfall, bevor eventuelle negative Folgen eintreten.

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Über einen Meldekanal berichtet die hinweisgebende Person, was ihr aufgefallen ist. Sie sorgt durch ihre Meldung dafür, dass die Informationen bekannt werden und die Organisation dem Hinweis nachgehen und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

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Wir nehmen Ihre Hinweise ernst…

 

Unser oberstes Ziel ist der Schutz unserer Klient*innen und Mitarbeiter*innen. Ihre Hinweise können dazu beitragen, schwere Schäden sowohl von einzelnen Personen wie auch von unserer Einrichtung als solche abzuwenden. Aus diesem Grund sind Ihre Rückmeldungen für uns sehr wertvoll und wichtig. Jedem zielführenden Hinweis wird sehr diskret nachgegangen.

 

…und behandeln sie streng vertraulich.

 

Obwohl eine gute Absicht dahintersteht und durch Whistleblowing Straftaten und unethisches oder ungesetzliches Verhalten aufgedeckt oder verhindert werden sollen, wird es nicht nur positiv gesehen. Es ist häufig vorurteilsbehaftet und kann mit Verrat oder Bespitzelung gleichgesetzt werden, was einem vertrauensvollen Umgang im Unternehmen entgegensteht.

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Aus diesem Grund behandeln wir Hinweise streng vertraulich und bieten über das Formular am Ende dieser Seite die Möglichkeit, diese anonym an die Geschäftsführung zu übermitteln.

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Wir werden zu keiner Zeit Hinweisgeber*innen ungewollt direkt kontaktieren noch Opfer oder beschuldigte Personen ungeschützt mit den Inhalten konfrontieren.

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Wie gebe ich meine Hinweise weiter?

 

Wir stellen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Hinweise anonym an die Geschäftsführung zu übermitteln:

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  1. Sie können das Online-Formular nutzen. Dieses wird über einen sicheren externen Anbieter bereitgestellt und direkt an die Geschäftsführung übermittelt

  2. Sie füllen die Word-Datei am Computer oder die PDF-Datei händisch aus und übermitteln den Ausdruck an die Geschäftsführung

 

In allen Varianten besteht die Möglichkeit, Kontaktdaten (E-Mailadresse oder Telefon-/Mobilnummer) für eventuelle Rückfragen bereitzustellen. Diese Angaben sind absolut freiwillig und nicht zwingend erforderlich.

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